
Aufstiegs-BAföG wird aufgestockt: Was Meister, Techniker, Fachwirte und Betriebswirte erwartet
Aufstiegs-BAföG wird aufgestockt: Was Meister, Techniker, Fachwirte und Betriebswirte erwartet
Wer sich nach der Ausbildung zur Meisterin, zum Techniker, zur Fachwirtin oder zum Betriebswirt fortbilden möchte, muss oft mehrere tausend Euro für Lehrgang und Prüfung aufbringen und gleichzeitig den Lebensunterhalt sichern, und genau dafür gibt es das Aufstiegs-BAföG, das früher Meister-BAföG hieß. Das Bundeskabinett hat am 15. Juli 2026 eine Reform beschlossen, mit der die Förderung ab August 2027 deutlich steigen soll, und weil viele Fortbildungen im Herbst geplant werden, lohnt sich ein genauer Blick auf das, was heute gilt und was sich ändern soll.
Dieser Überblick erklärt, wer Aufstiegs-BAföG bekommen kann, welche Leistungen es derzeit gibt, was die geplante Reform vorsieht, wie die Antragstellung funktioniert und welche Fortbildungen auf marktplatz arbeit südbaden vorgestellt werden.
Was das Aufstiegs-BAföG fördert
Das Aufstiegs-BAföG beruht auf dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz und unterstützt die Vorbereitung auf inzwischen mehr als 700 öffentlich-rechtlich geregelte Fortbildungsabschlüsse, darunter Handwerks- und Industriemeister, staatlich geprüfte Technikerinnen und Erzieher, Fachwirtinnen und Fachkaufleute, Betriebswirte sowie zahlreiche Abschlüsse im Gesundheits- und Sozialwesen. Gefördert werden Lehrgänge in Vollzeit und Teilzeit, mit Präsenzunterricht, mediengestützt oder als Fernunterricht, und eine Förderung ist über alle drei Fortbildungsstufen möglich, also vom Geprüften Berufsspezialisten über den Bachelor Professional bis zum Master Professional.
Eine Altersgrenze gibt es nicht, sodass das Aufstiegs-BAföG auch für Menschen interessant ist, die erst nach vielen Berufsjahren den nächsten Karriereschritt planen, und die Kosten der Förderung tragen zu 78 Prozent der Bund und zu 22 Prozent die Länder.
Die Leistungen nach dem aktuellen Stand
Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gewährt das Aufstiegs-BAföG derzeit bis zu 15.000 Euro, wovon die Hälfte als Zuschuss gezahlt wird, der nicht zurückgezahlt werden muss, während der Rest auf Wunsch als zinsgünstiges Darlehen der KfW zur Verfügung steht, und dieser sogenannte Maßnahmebeitrag wird unabhängig vom Einkommen gewährt. Für die Erstellung eines Meisterstücks oder einer vergleichbaren Prüfungsarbeit gibt es zusätzlich bis zu 2.000 Euro, ebenfalls zur Hälfte als Zuschuss.
Wer die Prüfung besteht, kann einen Erlass von 50 Prozent des noch offenen Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren beantragen, und wer sich anschließend selbstständig macht, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen vollständigen Erlass erhalten. Teilnehmende an Vollzeitlehrgängen bekommen außerdem einen einkommensabhängigen Unterhaltsbeitrag, der als voller Zuschuss gezahlt wird, und Alleinerziehende erhalten einen Kinderbetreuungszuschlag von derzeit 150 Euro pro Monat und Kind.
Was die Reform ab August 2027 ändern soll
Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll der Höchstbetrag für geförderte Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von 15.000 auf 18.000 Euro steigen, und die Förderung für das Meisterstück oder vergleichbare Arbeiten soll sich von 2.000 auf 4.000 Euro verdoppeln. Bei bestandener Prüfung sollen künftig 60 statt 50 Prozent des noch nicht fälligen Darlehens erlassen werden, der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende soll von 150 auf 160 Euro steigen, und Zuschüsse von Arbeitgebern sollen nicht mehr auf die Förderung angerechnet werden.
Die Reform soll zum 1. August 2027, dem Beginn des Fachschuljahres, in Kraft treten, muss nach dem Kabinettsbeschluss aber noch im parlamentarischen Verfahren von Bundestag und Bundesrat beraten werden, weshalb sich Details bis dahin noch ändern können. Bis zum Inkrafttreten gelten die bisherigen Fördersätze, und wer eine Fortbildung beginnen möchte, sollte mit dem Förderamt klären, welche Regeln für den eigenen Lehrgang maßgeblich sind.
Antrag und Voraussetzungen
Gefördert wird, wer die Zulassungsvoraussetzungen für die angestrebte Fortbildungsprüfung erfüllt, die je nach Abschluss eine abgeschlossene Ausbildung und mehrere Jahre Berufserfahrung verlangen können, und der Lehrgang muss bestimmte Mindestanforderungen an Umfang und Dauer erfüllen. Den Antrag stellst du bei dem für deinen Wohnort zuständigen Förderamt, in Baden-Württemberg online oder schriftlich, und die Verwaltung empfiehlt, den Antrag spätestens drei Monate vor Lehrgangsbeginn einzureichen, damit die Förderung rechtzeitig bewilligt werden kann.
Welche Fortbildung zu welchem Beruf passt
Für Handwerkerinnen und Handwerker ist der Meisterbrief der klassische Weg, der im zulassungspflichtigen Handwerk auch zur Gründung eines eigenen Betriebs berechtigt, während Fachkräfte aus der Industrie häufig den Industriemeister oder den staatlich geprüften Techniker anstreben und Kaufleute den Weg über Fachwirt- und Fachkaufmann-Abschlüsse gehen. Für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen kommt etwa der Fachwirt für Sozial- und Gesundheitswesen in Frage, und wer schon einen Abschluss auf der Stufe des Bachelor Professional hat, kann mit dem Technischen Betriebswirt oder dem Betriebswirt die höchste Stufe der beruflichen Fortbildung erreichen.
Meister-, Fachwirt- und Technikerabschlüsse sind im Deutschen Qualifikationsrahmen auf derselben Stufe eingeordnet wie ein Bachelor, und Betriebswirte auf der Stufe eines Masters, was die Gleichwertigkeit der beruflichen und der akademischen Bildung unterstreicht.
Fortbildungen bei marktplatz arbeit südbaden
Auf marktplatz arbeit südbaden, der Messe für Karriere, Studium, Aus- und Weiterbildung, stellen Bildungsträger, Kammern und Arbeitgeber zahlreiche Fortbildungen vor, darunter Fachwirte im Sozial- und Gesundheitswesen, im E-Commerce, im Gastgewerbe und in der Immobilienwirtschaft, den Wirtschaftsfachwirt, den Steuerfachwirt, den staatlich geprüften Techniker der Fachrichtung Elektrotechnik, den Dental Fachwirt sowie Leitungsqualifikationen in der Pflege. Die Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein ist mit einem eigenen Stand vertreten, sodass sich Fragen zu Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungen direkt klären lassen.
Die Messe findet am Freitag, 13. November, von 14 bis 18 Uhr und am Samstag, 14. November, von 11 bis 16 Uhr in Halle 1 der Messe Freiburg statt, der Eintritt ist nach einer kostenlosen Registrierung frei, und im Karriere-Service-Center der Messe gibt es zusätzlich einen kostenlosen Förder-Check zu möglichen finanziellen Hilfen.
